Was ist eine Mietwohnung

Mietet man eine Wohnung, wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Mit Abschluss dieses Vertrags ist der Vermieter rechtlich dazu verpflichtet, dem Mieter die Wohnung für die Dauer der Miete zu überlassen. Das Mietverhältnis beinhaltet auch einen Mietpreis, den der Mieter verpflichtet ist, pünktlich an den Vermieter zu zahlen. Man kann nicht nur Wohnungen mieten. Doch bei der Miete von Wohnungen gibt es besondere Rechtsvorschriften, an die Mieter und Vermieter sich richten müssen. So sind zum Beispiel die Kündigungsfristen und der Kündigungsschutz bei Wohnungen anders als bei anderen Gegenständen, wie zum Beispiel Autos, die man mieten kann. Es ist zum Beispiel nicht möglich, eine Wohnung von heute auf morgen zu kündigen - sei es von Seiten des Vermieters als auch des Mieters. In Österreich werden Mietverträge in den meisten Fällen für die Dauer von drei Jahren gemacht. Man hat aber rechtlich auch die Möglichkeit unbefristete Mietverträge zu machen. Das ist in Österreich aber eher die Seltenheit. Nach den drei Jahren, die zu Beginn vereinbart wurden, ist eine Verlängerung des Mietvertrags natürlich ohne Probleme möglich. Bei Mietwohnungen findet man häufiger Mietverträge ohne eine bestimmte Laufzeit, was bei der Miete von Häusern so gut wie nie der Fall ist. Bei der Miete von Wohnungen, bei denen der Mietvertrag nach dem 1. Juli 2000 abgeschlossen wurden, kann der Mietvertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit von drei Jahren unbefristet verlängert werden. Der Mieter hat aber bereits nach einem Jahr die Möglichkeit, den Mietvertrag zu kündigen. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. In der Regel hat man aber mit den meisten Vermietern kein Problem, wenn man einen Nachmieter gefunden hat, den Vertrag zu jeder Zeit zu lösen. Denn Eigentümern einer Mietwohnung wollen in erster Linie nur die Wohnung vermietet haben, so dass die Einnahmen stimmen. Dennoch ist es sinnvoll, wenn man nicht sicher ist, ob man drei Jahre in einer Wohnung bleiben kann, sei es zum Beispiel, weil man eventuelle vor einer beruflichen Veränderung steht oder sich privat verändern möchte, mit dem Vermieter vorab zu klären, wie die Kündigung geregelt ist. Bei einer Mietwohnung fallen neben der Kaltmiete noch Nebenkosten bzw. Betriebskosten an. Zu diesen Betriebskosten gehören Wassergebühren und Kosten zur Wasserkontrolle, Rauchfangkehrkosten, allgemeine Stromkosten, anteilig die Grundsteuer und Hausreinigungskosten. Diese Kosten können direkt vom Vermieter abgerechnet werden, müssen es aber nicht zwangsläufig. Es ist auch möglich, dass die Kosten direkt von den jeweiligen Stellen an den Mieter berechnet werden. Außerdem wird im Mietvertrag festgelegt, ob eine Haustierhaltung erlaubt ist. Wenn ja, bleibt noch die Frage für welche Haustiere, die Genehmigung gilt. Ebenfalls fällt eine Kaution für die Mietwohnung an. Hier handelt es sich meistens um drei Monatsmieten, womit natürlich Kaltmieten gemeint sind. In vielen Fällen ist es auch möglich, eine Bürgschaft von einer Bank aus Österreich einzureichen. Das wird auch von einigen Vermietern akzeptiert und hat den Vorteil, dass man sein Geld behält. Wird eine Wohnung von einem Makler vermittelt, fallen häufig noch Provisionsgebühren an. Auch kann es in manchen Fällen vorkommen, dass der Vormieter für bestimmte Gegenstände oder Renovierungen einen kleine Ablöse verlangt. Das ist dann bei Mietabschluss Verhandlungssache.