Was ist eine Eigentumswohnung

Es gibt nicht nur die Möglichkeit, eine Wohnung zu mieten. Man hat auch die Möglichkeit eine Wohnung zu kaufen. Besitzt man eine Wohnung, nennt man das Eigentumswohnung. Das Wohneigentum wird in das Grundbuch eingetragen. Das Grundbuch gilt hier sozusagen als Besitzurkunde. Eine Wohnung kann damit wie jede andere Immobilie verkauft und gekauft werden. Der Begriff Wohneigentum umfasst drei Bestandteile: Zum Ersten besteht das Sondereigentum an den Räumen der Wohnung. Weiter besteht das Miteigentum an dem Gemeinschaftseigentum. Dazu gehören zum Beispiel das Grundstück, Einfahrt, Treppenhaus und ähnliches. Am wichtigsten hierbei ist allerdings das Grundstück.Außerdem hat man als Besitzer einer Eigentumswohnung das Recht an einer Mitgliedschaft in der Eigentümerversammlung. Die Wohnung an sich ist das Sondereigentum. Wo die Wohnung liegt spielt für eine Eigentumswohnung keine Rolle. Das kann in einem Mehrfamilienhaus, einem Zweifamilienhaus, in einer Doppelhaushälfte oder auch in einem Reihenhaus sein. Wichtig ist nur, dass es sich um eine abgetrennte Wohnung handelt mit separatem Grundbuch handelt. Um die Größe des Miteigentumsanteil zu bestimmen, muss ein bestimmter Faktor festgelegt werden, durch den das Gemeinschaftseigentum geteilt wird. Normalerweise werden hierfür Tausendstel verwendet. So ist der Anteil sehr klar und exakt bestimmbar. In der Wohneigentümergemeinschaft werden bestimmte Beschlüsse zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums bestimmt. Das kann z.B. die Festlegung einer Hausordnung oder die Ernennung eines Hausmeisters sein. Aber auch Renovierungen oder Sanierungen am Gemeinschaftseigentum liegen in der Entscheidungspflicht der Eigentümerversammlung. Daher ist es von äußerster Wichtigkeit, an den Sitzungen teilzunehmen und mit zu stimmen. Denn hierbei kann es unter Umständen um viel Geld gehen. Entstehen in einem Haus mehrere Eigentumswohnungen, muss zuerst eine Teilungserklärung des Grundstücks erfolgen. Hierbei wird das gesamte Grundstück in mehrere Teile aufgeteilt. Auch das Gemeinschaftseigentum wird in mehrere Grundbücher gesplittet. Da jede Eigentumswohnung über ein eigenes Grundbuch verfügt, kann jede Wohnung abhängig von den anderen und ohne Zustimmung der Eigentümerversammlung verkauft werden. Auch kann eine Grundschuld auf die Wohnung eingetragen werden, ohne dass die anderen Eigentümer des Hauses hiervon etwas bemerken. Auch eine Zwangsversteigerung tangiert die anderen Eigentümer von Wohnungen im selben Haus nicht. Oftmals erhält man mit dem Besitz einer Eigentumswohnung bestimmte Sonderrechte. Das kann zum Beispiel die Nutzung von Parkplätzen oder den Garten, wenn dieser Gemeinschaftseigentum ist, sein. Es ist wichtig und gesetzlich geregelt, dass für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums ständig Rücklagen gebildet werden müssen. Hierzu zahlen die Eigentümer meist monatlich in eine Gemeinschaftskasse einen bestimmten Betrag ein. Dieses Geld muss verzinst werden und bei fälligen Reparaturen am Haus aufgebraucht. Ebenfalls muss geregelt werden, wie die Gemeinschaftsordnung aussehen soll. Hierin steht zum Beispiel mit welchem Schlüssel die Nebenkosten verteilt werden oder wie das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung aussieht. Generell ist eine Eigentumswohnung eine gute Alternative,wenn man gerne eine eigene Immobilie haben möchte, ein Haus aber zu teuer ist. Man kann eine ganze Reihe an Entscheidung selbst treffen, wozu man bei einer Mietwohnung nicht das Recht hat. Außerdem lohnen sich Renovierungen, die etwas teurer sind, sehr viel mehr. Denn man steckt jetzt ja Geld in seine eigene Wohnung. Die zusätzlichen Kosten, die neben dem Abzahlen der Raten entstehen, darf man aber nicht außer Acht lassen. Dann können leicht noch einmal ein paar hundert Euro mehr sein.