Was ist eine Genossenschaftswohnung

Eine Genossenschaftswohnung wir in der Regel von einer Baugenossenschaft gebaut. Ziel ist es den Mitglieder der Genossenschaft Wohnraum anbieten zu können, der nicht allzu teuer ist. Daher liegen die Preise für Mietwohnungen von Genossenschaften in sehr vielen Fällen unter den Preisen für Wohnungen, die von Privatpersonen oder von Immobilienfirmen vermietet werden. Der Bauträger bei Genossenschaftswohnungen ist in der Regel gemeinnützig und handelt nicht um Profit zu machen. Genossenschaftswohnungen können sowohl zur Miete als auch zum Kauf als Eigentumswohnung angeboten werden. Fast immer sind in Österreich auch die Bundesländer beim Bau der Genossenschaftswohnungen beteiligt. Rechtlich wir dabei Genossenschaftswohnungen im Österreich das so genante WGG angewendet. Dabei handelt es sich um das Wohngemeinnützigkeitsgesetz. Bei den Bauträgern muss es sich hierbei nicht immer um eine Wohnbaugenossenschaft handeln. Genossenschaftswohnungen können auch mit Gesellschaften mit beschränkter Haftung erbaut werden. Diese Wohnbaugesellschaften bezeichnet man als GesmbH. Auch Wohnbau-Aktiengesellschaften dürfen rechtlich gesehen Genossenschaftswohnungen errichten. Bei der Miete oder beim Kauf der Wohnung gibt es allerdings Unterschiede, die abhängig vom Bauträger sind. Wurde eine Wohnung von einer echten Baugenossenschaft erbaut, muss man in der Regel, Mitglied sein, um diese Wohnung zu mieten oder zu kaufen. Dazu kauft man sich mit Hilfe von so genannten Genossenschaftsanteilen in die Genossenschaft ein. Aus der Mitgliedschaft in einer solchen Baugenossenschaft ergeben sich allerdings nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Diese sollten im Vorfeld sorgfältig geprüft werden. Die meisten Wohnungen, die in Österreich aus gemeinnützigen Gründen erbaut wurden, wurden mit Fördermitteln aus aus der Wohnbauförderung der Bundesländer finanziert. Das bedeutet, dass diese Wohnungen nicht An Mitglieder einer jeweiligen Genossenschaft vergeben werden, sondern an bestimmte finanzielle und soziale Bedingungen geknüpft sind. Da diese Wohnungen recht günstig sind in ihrem Mietpreis, sind sie natürlich sehr begehrt. Die Vergabe dieser gemeinnützigen Wohnungen ist zum Beispiel an Einkommensgrenzen, die Höhe der jeweiligen Förderung oder an besondere Rückzahlungsmöglichkeiten gekoppelt. Außerdem kann es sein, dass man andere Möglichkeiten hat, eine solche Wohnung zu kündigen. Hier kann es teilweise starke Beschränkungen geben. Das WWG kann auch angewendet werden, wenn der Vermieter zwar eine Privatperson ist, die Immobilie aber von einem gemeinnützigen Bauträger erworben hat. Grund für den Kauf muss aber sein, dass die Genossenschaft, der die Wohnung vorher gehörte, diese verkaufen musste, weil Sie eine notwendige Sanierung oder Renovierung nicht tragen konnte. Das WGG kann nicht angewendet werden, wenn der Fall andersrum ist und die gemeinnützige Genossenschaft die Wohnung nur vermietet und nicht gebaut hat. Dann kommt das MRG (Mietrechtsgesetz) zum Tragen. Nicht alle Personen können eine solche Wohnung zu günstigen Preisen mieten. Ein Kriterium ist die Staatsbürgerschaft. Ein Mieter einer Genossenschaftswohnung muss entweder die österreichische haben oder ein EU-Mitglied sein. Es ist auch möglich als EWR-Bürger oder als Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung eine solche Wohnung zu mieten. Für Flüchtlinge muss die Genfer Konvention gelten. Passen hier alle Faktoren, muss der Bewerber für eine Genossenschaftswohnung mindestens 17 Jahre alt sein. Mieten kann er die Wohnung allerdings erst im Alter von 19 Jahren. Die Einkommensgrenzen haben sowohl eine Ober- als auch eine Untergrenze. Die Höhe des notwendigen Einkommens bestimmt das jeweilige Bundesland.